Nach §4 Nr. 4 der Vereinssatzung beträgt die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft im TSV Rudow 1888 e. V. drei Monate zum Jahresschluss. Die Mitgliedschaft endet am 31.12. wenn sie bis zum 30.09. schriftlich gekündigt wurde. Kündigungen nach dem 30.09. können für das noch laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Nach §6 Nr. 1 der Vereinssatzung ist der Jahresbeitrag im Voraus zu entrichten und im Kündigungsfalle dann bitte noch auf unser Abteilungskonto (IBAN: DE54 1203 0000 1020 0294 33, BIC: BYLADEM1001) zu überweisen, falls dies noch nicht vollständig geschehen ist.